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   KG, 05.03.1973 - 10 U 1486/72   

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https://dejure.org/1973,5796
KG, 05.03.1973 - 10 U 1486/72 (https://dejure.org/1973,5796)
KG, Entscheidung vom 05.03.1973 - 10 U 1486/72 (https://dejure.org/1973,5796)
KG, Entscheidung vom 05. März 1973 - 10 U 1486/72 (https://dejure.org/1973,5796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines von vorherein nichtigen Kaufvertrages auf Grund der Vermittlung eines Maklers; Abschluss eines von vorherein unwirksamen Kaufvertrages auf Grund der Vermittlung eines Maklers; Anspruch auf den Maklerlohn; Zustandekommen eines Maklervertrages; Entstehung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Courtageanspruch, Maklerprovision bei Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrecht, wirksamer Hauptvertrag, Anfechtung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 66/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an

    Auszug aus KG, 05.03.1973 - 10 U 1486/72
    Gegenteiliges läßt sich insbesondere auch nicht der von den Beklagten angeführten, soweit ersichtlich, sonst nicht veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1971 - IV ZR 66/69 - entnehmen.
  • BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift - Bezugnahme auf ein

    Auszug aus KG, 05.03.1973 - 10 U 1486/72
    Denn jedenfalls greifen die Beklagten das landgerichtliche Urteil insoweit nicht an, so daß diese anfänglichen Streitpunkte nicht mehr in die Berufung gelangt sind (vgl. BGH NJW 1971, 807).
  • OLG München, 26.11.1969 - 12 U 2117/69

    Provisionsanspruch des Maklers bei Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts,

    Auszug aus KG, 05.03.1973 - 10 U 1486/72
    Anerkanntermaßen wird die Gebührenforderung des Maklers grundsätzlich nur durch solche Aufhebungen des Hauptgeschäfts in Frage gestellt, die in dessen anfänglicher Unvollkommenheit ihre Grundlage haben, wie namentlich Nichtigkeit und Anfechtbarkeit (vgl. z.B. Palandt-Thomas, BGB, 32. Aufl., Anm. 4 C zu § 652; Erman-Wagner, Handkommentar zum BGB, 5. Aufl., Anm. 8 zu § 652; OLG München, NJW 1970, 200 m.w.N.; weitergehend Staudinger-Riedel, BGB, 11. Aufl., Rz. 29 zu § 652 m.w.N.).
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